Hier finden Sie das Niedersächsische Schulgesetz, einige wichtige Erlasse, Verordnungen und Broschüren des Niedersächsischen Kultusministeriums.
"Das Kultusministerium ist die oberste Schulbehörde in Niedersachsen. Als oberste Schulbehörde hat es vor allem die Entwicklung des Schulwesens zu planen und zu gestalten, die Strukturen des Unterrichts in den verschiedenen Schulformen zu regeln, Rahmenrichtlinien für dessen Inhalte und Methoden zu erlassen und die Ausstattung der Schulen mit Lehrkräften sicherzustellen." Niedersächsisches Kultusministerium
"Die Grundschule umfasst die Schuljahrgänge 1 bis 4. Sie setzt die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Kindertageseinrichtungen fort und vermittelt ihren Schülerinnen und Schülern grundlegende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Die Grundschule schafft damit die Grundlage für die weitere Schullaufbahn ihrer Schüler/innen."
Hier finden Sie einige wichtige Vorgaben und Informationen. Weitere stehen im Abschnitt Die Grundschule in Niedersachsen.
Am 1.8.2007 sind die gesetzlichen Bestimmungen über die Eigenverantwortlichkeit der Schulen in Kraft getreten.